Fridolin - Maskottchen der kath. öffentlichen Büchereien

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Spendenbescheinigung

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Ausstellung der Spendenbescheinigung

Die Ausstellung und Versand der Spendenbescheinigungen für den jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie Einzelspenden verursachen nicht unerhebliche Kosten für u.a. Druck, Porto und Umschläge. Wir geben diese lieber für die Bücherei aus. Daher:

Für Beträge bis zu 300,- Euro* gilt der vereinfachte Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft. Es erfolgt somit keine einzelne Ausstellung sowie kein Versand.

Bei Beiträgen über 300,- Euro* stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus und senden diese bei Bedarf zu.

Spendenbescheinigung & Höhe der Abzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Abziehbare Spenden, die den Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können in das Folgejahr übertragen werden und als Sonderausgabe geltend gemacht werden (§10b Abs. 1 S. 1 EStG).

Vereinfachter Spendennachweis ohne Bescheinigung

Spenden bis zu 300,- Euro* an eine gemeinnützige Körperschaft können ohne amtliche Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) mit der Buchungsbestätigung und einem vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV) beim Finanzamt eingereicht werden.

Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein. Bei Onlinebanking muss der PC-Ausdruck den Namen und die Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, den Betrag und den Buchungstag enthalten.

Bei Spenden über PayPal genügt als Buchungsbestätigung ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Spendennachweis gibt es hier zum Download:

Spenden über 300,- Euro* müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden - hierfür stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Hinweis

Diese Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung o.ä. dar. Wir bemühen uns, alle bereit gestellten Informationen mit Sorgfalt auszuwählen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ergänzen. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen können wir dennoch keine Gewähr übernehmen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung.

* bis 31.12.2020: 200,- €